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   LG Passau, 19.03.2019 - 1 O 478/18   

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LG Passau, 19.03.2019 - 1 O 478/18 (https://dejure.org/2019,76030)
LG Passau, Entscheidung vom 19.03.2019 - 1 O 478/18 (https://dejure.org/2019,76030)
LG Passau, Entscheidung vom 19. März 2019 - 1 O 478/18 (https://dejure.org/2019,76030)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 31.01.2020 - 11 U 90/19

    Zeitliche Begrenzung der Außenhaftung eines Kommanditisten bei einer Herabsetzung

    Die Frage, ob es für den Beginn der fünfjährigen Nachhaftungsfrist auf den Zeitpunkt der positiven Kenntnis des Gläubigers von der Herabsetzung der Haftsumme ankommt oder ob zwingend auf den Zeitpunkt der Eintragung der Herabsetzung in das Handelsregister abzustellen ist, wird derzeit nicht einheitlich beantwortet (vgl. - Fristlauf ab Kenntnis bejahend - OLG Dresden, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 8 U 925/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 20 U 8/19; LG Darmstadt, Urteil vom 6. Dezember 2018 - 27 O 63/18; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Februar 2019 - 2-28 O 132/18; LG Göttingen, Urteil vom 6. März 2019 - 5 O 127/18; BeckOK-HGB/ Häublein , 26. Edition, § 174 Rn 9 unter Verweis auf die Rechtslage bei § 160 HGB; demgegenüber OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. August 2019 - I-6 U 156/18, unter II. 5. a.E.: "Ausschlussfrist von 5 Jahren ab Eintragung", wobei es dort auf die Frage einer Kenntnis nicht streitentscheidend ankam; a.A. - Fristlauf zwingend erst ab Eintragung - neben der Vorinstanz etwa LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 8 O 4235/18; LG Passau, Urteil vom 19. März 2019 - 1 O 478/18).
  • OLG München, 02.09.2020 - 13 U 1560/19

    Eintragung, Insolvenzverwalter, Insolvenztabelle, Kenntnis, Kommanditist,

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 19.03.2019 (Az. 1 O 478/18) abgeändert.

    Mit Endurteil vom 19.03.2019 (Az. 1 O 478/18) verurteilte das Landgericht Passau den Beklagten zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 9.000,00 EUR zuzüglich Zinsen und zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.

    unter Abänderung des am 19.03.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Passau (zum dortigen Az. 1 O 478/18) die Klage abzuweisen,.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Passau (zum dortigen Az. 1 O 478/18) den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

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